Wozu dient der Judopass?
Der Judopass ist der persönliche Mitgliedsausweis für alle Judoka, die im Deutschen Judo-Bund organisiert sind. In ihm sind alle wichtigen Daten des Judoka erfasst und er begleitet ihn ein Judoleben lang.
Der Pass dient als Nachweis über bestandene Prüfungen, Teilnahme an Lehrgängen und ist für alle offiziellen Turniere Voraussetzung. Der Pass wird mit dem Eintritt in den Verein von diesem beim DJB angefordert. Die Kosten sind in der Aufnahmegebühr enthalten.
Der Pass enthält folgende Angaben über den/die Inhaber/in:
- Name und Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Lichtbild und Unterschrift
- Nationalität
- Geschlecht
Der Pass enthält außerdem:
- Vereinsname
- Landesverbandsname
- Eintrittsdatum
- Ausstellungsdatum
- Stempel und Unterschrift des DJB
- Beitragsmarke (Jahressichtmarke)
- Vereinswechsel (Startrechtwechsel)
- Mannschaftsstartrecht
- erreichte Graduierungen (Gürtelprüfungen)
- Kampfrichter/Trainerlizenzen
- Teilnahme an Breitensportaktionen (z.B. Judo-Safari)
- Teilnahme an Lehrgängen
- Wettkampfergebnisse
Judopässe im JCE
Die Judopässe der Kinder werden im Allgemeinen vom Verein bzw. den Trainern aufbewahrt, um sicherzustellen, dass die Pässe für Prüfungen, Wettkämpfe etc. ordnungsgemäß geführt werden. Dazu gehören zum Beispiel sämtliche Prüfungen mit Prüfungsmarken und aktuelle Jahressichtmarken, ohne die an keinem Turnier teilgenommen werden kann.
Wenn die Kinder bzw. deren Eltern den Pass selber aufbewahren möchten, sind sie dafür verantwortlich, dass er ordnungsgemäß geführt wird.
Um sicherzustellen, dass die aktuellen Jahressichtmarken des DJB rechtzeitig eingeklebt und abgestempelt werden, sind alle Pässe, die sich in persönlichem Besitz befinden bis spätestens Ende Januar beim Trainer abzugeben. Jahressichtmarken werden nicht einzeln abgegeben, da sie ohne Vereinsstempel ungültig sind.
Ehemalige Mitglieder
Der Pass ist grundsätzlich Eigentum des Mitglieds. Sofern der Pass bei Ende der Mitgliedschaft im Verein verblieben ist und nicht abgeholt/verschickt wurde, besteht die Möglichkeit, diesen abzuholen oder anzufordern. Bitte macht von dieser Möglichkeit Gebrauch! Die Prüfungen behalten ihre Gültigkeit und ermöglichen jederzeit einen Wiederbeginn.